L.2 Gerichtsstände
Wenn Sie uns verklagen
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L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten
geltend machen:
? dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
? dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung
örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen
L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten
geltend machen:
? dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
? dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet,
wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb
abgeschlossen haben.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen
nach L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.