K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Anzeige von Änderungen
K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift < xx konkrete Bezeichnung
eintragen > aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur
Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen
oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder
Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt
rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen
Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht
angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung
eine Vertragsstrafe in Höhe von xx zu zahlen.
Folgen von Nichtangaben
K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres
nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
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? wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten
Annahmen hingewiesen haben
? und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens X [nicht
weniger als 4] Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen
oder Nachweise nicht nachreichen.