J.6 Änderung des SF-Klassen-Systems
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Abschnitt I und Anhang 1 zu ändern.
Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen
den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen.
Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.