H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten
Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten
Zeitraums (Saison).
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5.
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks
und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz,
wenn diese Fahrten
? im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
? wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.