C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach
Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h.
spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an
keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung
nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt
der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem
Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt xx % des
Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes
bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens xx % des Jahresbeitrags.