A.5.1 Was ist versichert?
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen
Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.