A.4.11 Abtretung und Zahlung für eine mitversicherte Person
Abtretung
A.4.11.1 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere
ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.
Zahlung für eine mitversicherte Person
A.4.11.2 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person entfallenden Versicherungsleistung
an Sie selbst nur mit der Zustimmung der versicherten Person verlangen.