A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland),
der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir
zusätzlich folgende Leistungen:
A.3.8.1 Bei Panne und Unfall:
Ersatzteilversand
a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem
ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir
dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle
entstehenden Versandkosten.
Fahrzeugtransport
b Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die
hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren
Wohnsitz, wenn
? das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb
von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
? die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Mietwagen
c Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug
nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hierfür bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit
zur Verfügung steht. Wir leisten bis zu einem Betrag von xx Euro.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
d Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der
Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die
Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
A.3.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:
Fahrzeugunterstellung
a Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene
Fahrzeug
? nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und
? bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt
werden muss.
Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.
Mietwagen
b Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug
nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit
zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens xx Euro.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
c Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der
Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die
Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
A.3.8.3 Im Todesfall
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir
nach Abstimmung mit den Angehörigen
? für die Bestattung im Ausland oder
? für die Überführung nach Deutschland.
Wir übernehmen hierfür die Kosten.
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
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