A.3.11 Verpflichtung Dritter
A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer
Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist,
gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen
gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur Leistung verpflichtet.