A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung
A.3.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis
hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.
A.3.10.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche
Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.