A.1.1 Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a Personen verletzt oder getötet werden,
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem
Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von
Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes
oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend
gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Einund
Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld.
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies
gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Regulierungsvollmacht
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem
Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt
sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge,
die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn
für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte oder
geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst
und sich noch in Bewegung befindet.